Prüfungseinsicht

Kandidaten sowie deren gesetzlichen oder mandatierten Vertretungen, die im Hinblick auf eine mögliche Einsprache Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen möchten, haben der Prüfungskommission GID Basel-Stadt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eröffnung des Prüfungsergebnisses ein entsprechendes Gesuch schriftlich per Post einzureichen. Das Gesuch muss Angaben zu Namen, Geburtsdatum, Beruf sowie die Prüfungselemente, auf welche sich der Antrag auf Prüfungseinsicht bezieht und die vollständigen Kontaktdaten (Adresse, E-Mail und Telefonnummer) enthalten. Nach Eingang des Gesuches werden die Gesuchstellenden zur Einsicht in die Prüfungsunterlagen eingeladen. In diesem Fall beginnt die Einsprachefrist ab dem Tag nach der Einsichtnahme neu zu laufen.

 

Einsprache

Kandidaten sowie deren gesetzliche oder mandatierte Vertretungen können gegen das Ergebnis der Abschlussprüfungen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dessen Eröffnung schriftlich und mit hinreichender Begründung Einsprache bei der Prüfungskommission GID Basel-Stadt erheben.

 

Rekurs

Gegen einen Einspracheentscheid kann innerhalb von 10 Tagen nach dessen Eröffnung Rekurs bei der Vorsteherin bzw. dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Basel-Stadt angemeldet werden. Die Begründung des Rekurses ist innerhalb von 30 Tagen ab dem gleichen Zeitpunkt einzureichen. Im Fall einer Abweisung des Rekurses ist das Verfahren gemäss den kantonalen Gebührenvorschriften kostenpflichtig (i. d. R. CHF 400 bis CHF 700).