Bei Verlust Ihres Fähigkeitszeugnissen/Berufsattestes und/oder Notenausweises ist es möglich ein Duplikat des Dokuments zu erstellen.
Zur Erstellung eines Duplikats müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Lehrbetrieb war im Kanton Basel-Stadt. Sofern dies nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an das Berufsbildungsamt des Herkunftskantons Ihres Lehrbetriebs.
- Bei Art. 32-Absolventen (Nachholbildung) muss zur Zeit der Prüfung der Wohnort im Kanton Basel-Stadt gewesen sein.
- Bei der Ausbildung handelt es sich um einen Abschluss mit „Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis“ oder „Eidgenössischem Berufsattest“. Für die Bestellung von Anlehreausweisen wenden Sie sich bitte an das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Bereich Mittelschulen und Berufsbildung.
- Für Duplikate in den kaufmännischen Berufen wenden Sie sich bitte an die Handelsschule KV Basel.
- Das Abschlussjahr der Berufslehre muss bekannt sein.
Sind die oben angegebenen Voraussetzungen erfüllt, ist eine Bestellung des Duplikats per Bestellformular möglich.
Nächste Schritte:
Nach Eingang und Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Bestellung sowie die Rechnung für das Erstellen von Duplikaten.
Nach Eingang des Rechnungsbetrags wird das gewünschte Duplikat erstellt und an die von Ihnen angegebene Adresse verschickt. Die Bearbeitungsfrist nach Zahlungseingang beträgt eine Woche. Während der Lehrabschlussprüfungen im Juni kann sich die Bearbeitungsfrist um eine Woche verlängern.
Die Bearbeitungsgebühren für das Erstellen von Duplikaten können bei Wiederauffinden des Originals nicht erstattet werden.